Home / Behörden
Für Krankenkassen, Gesundheitsämter und Verbände
Die mobile Blutentnahme schließt eine Versorgungslücke bei hausgebundenen Patientinnen und Patienten. Hier finden Sie die Einordnung der Leistung und unsere Delegationsstruktur.
Ärztlich veranlasst, außerhalb der Sachleistung
Leistung
Mobile venöse Blutentnahme im häuslichen Umfeld inklusive Laborbringdienst, als einheitliche, sektorenübergreifende Leistung. Ausgangspunkt ist die Verordnung des behandelnden Haus- oder Facharztes mit medizinischer Begründung.
Stellung im Leistungskatalog
Die Einzelbestandteile sind in EBM und GOÄ als Einzelleistungen vorgesehen. Die Kombination existiert im EBM nicht als eigene Leistung; ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V besteht bislang nicht.
Verordnung
Der Arzt verordnet privat und dokumentiert Indikation sowie Gründe für die häusliche Durchführung: Hausbesuch nicht zeitgerecht möglich, Praxisbesuch nicht zumutbar.
GKV-Versicherte
Vorgesehen ist ein Sachleistungsantrag bei der Krankenkasse (§ 2 Abs. 2 SGB V), keine Vorleistung mit nachträglicher Erstattung.
Woran sich eine wirksame Delegation misst
Die venöse Blutentnahme ist Heilkunde (§ 1 HeilprG), aber eine delegationsfähige ärztliche Leistung. Maßgeblich sind:
- Ärztliche Anordnung im Einzelfall
- Delegationsfähigkeit der Maßnahme
- Qualifikation und Auswahl der Fachkraft
- Fachliche Anleitung
- Tatsächlich durchsetzbare fachliche Weisungsbefugnis
- Ärztliche Überwachung mit Eingriffsmöglichkeit
Die fachliche Delegation (§ 28 Abs. 1 SGB V) und der arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtliche Status der Fachkraft (§ 7 SGB IV) sind getrennt zu prüfen.
Überwachungs- und Verantwortungsstruktur
- Verantwortlicher Arzt
- Der behandelnde Haus- oder Facharzt, der den Patienten kennt und verordnet hat
- Räumliche Nähe
- Eingriff vor Ort innerhalb von 30–60 Minuten möglich
- Erreichbarkeit
- Telefonisch innerhalb von 15 Minuten; ergänzt die Nähe, ersetzt sie nicht
- Kapazität
- Überwachung nur für Patienten der eigenen Praxis
- Qualifikation
- Personenbezogen geprüft und durch die ärztliche Leitung freigegeben
- Qualitätsmanagement
- QM-Handbuch und SOPs, geprüft durch die ärztliche Leitung
- Ärzte / Heilpraktiker
- Handeln in eigener fachlicher Verantwortung, ohne Delegation
- Notfall
- Notruf 112, sofortige Information des verordnenden Arztes
- Vorab-Prüfung
- Jede Bestellung wird vorab darauf geprüft, ob eine ärztliche Indikation und eine Verordnung vorliegen; ohne beides keine Vermittlung. Freiwilliger Qualitätsstandard zur Entlastung der Versorgung. Verarbeitet werden nur die für die Bestellung nötigen Angaben, keine Diagnosen und keine Laborergebnisse
Creasano auf einen Blick
- Institutionskennzeichen
- IK 590909019 · Besondere medizinische Dienste – Blut
- Haftpflicht
- Berufs-/Betriebshaftpflicht (GENERALI) für den gesamten Prozess
- Ärztliche Leitung
- Dr. Dr. med. Richard Westhaus, Internist und Radiologe
- Förderung
- IGP-Programm des BMWE, FK 16GM302401
- Datenschutz
- Nur die für die Bestellung nötigen Angaben, keine Diagnosen und keine Laborergebnisse; Laborergebnisse direkt vom Labor an den Arzt oder online dort abrufbar
- Kontakt
- Wolfgang F. Mosebach, Geschäftsführer · wolfgang.mosebach@creasano.de

